Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über den Onlineshop www.import-butler.ch abgeschlossen werden (nachfolgend «Onlineshop» genannt). Der Onlineshop wird von der Import-Butler AG betrieben (nachfolgend «Import-Butler AG» genannt). Die Import-Butler AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung geltende Version dieser AGB, welche für diese Bestellung nicht einseitig geändert werden können. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt. Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein. Bestellungen in nicht handelsüblichen Mengen können ohne Begründung abgelehnt werden.
2 Information
2.1 Produkte und Preise Abbildungen von Produkten und Darstellung von Dienstleistungen in Werbung, Prospekten, Onlineshop usw. dienen der Illustration und sind unverbindlich. Alle im Onlineshop publizierten Verkaufspreise stellen Nettopreise dar, in denen die Mehrwertsteuer, Zollgebühren, allfällige vorgezogene Recyclinggebühren (vRG), Lieferkosten und sämtliche weitere allfälligen Abgaben, Gebühren oder Kosten nicht enthalten sind und separat ausgewiesen werden. Die Import-Butler AG behält sich das Recht vor, die Preise der angegebenen Produkte und Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Massgebend für das Zustandekommen des Kaufvertrags ist der Preis im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung. Bestellt die Kundschaft bei einem Händler mit Sitz im Ausland, der nicht im Schweizer Mehrwertsteuerregister eingetragen ist, so ist die Kundschaft als Importeurin der vom Händler gelieferten Produkte Schuldnerin der Schweizer Mehrwert- und Einfuhrsteuer sowie allfälliger Zollabgaben. Die Kundschaft ermächtigt und beauftragt hiermit die Import-Butler AG (oder einen von der Import-Butler AG damit beauftragten Dritten), die Einfuhrzollanmeldung der vom Händler gelieferten Produkte in der Schweiz im Namen und im Auftrag der Kundschaft vorzunehmen und die Schweizer Eingangsabgaben (Einfuhrsteuer und allfällige Zollabgaben) zu entrichten. Die zu erwartenden Schweizer Eingangsabgaben bezahlt die Kundschaft im Voraus an die Import-Butler AG. Eine allfällige Differenz zu den effektiv angefallenen Schweizer Eingangsabgaben wird der Kundschaft erstattet. Die Kundschaft hat Beanstandungen hinsichtlich des Einfuhrabgabenbescheids innert sieben (7) Arbeitstagen nach Erhalt bzw. Abrufbarkeit zu erheben. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückgriff der Kundschaft auf die Import-Butler AG für allfällige Mängel des Einfuhrabgabenbescheids ausgeschlossen. 2.2 Verfügbarkeit und Lieferzeit Die Import-Butler AG hängt bei der Mehrzahl der geleisteten Dienstleistungen von externen Anbietern ab, deren Verfügbarkeit und Lieferzeit ausserhalb des Einflussbereichs der Import-Butler AG liegen. Insbesondere sind dies Strassenverkehrsämter, Zollämter und Händler im In- und Ausland. Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern. 2.3 Zusatzdienstleistungen: Montage und Entsorgung Die Montage beinhaltet das Liefern, Auspacken und Montieren der bestellten Produkte inkl. der Rücknahme des Verpackungsmaterials.
3 Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe. Der Kaufvertrag kommt für Produkte und Dienstleistungen der Import-Butler AG mit der Import-Butler AG zustande, sobald die Kundschaft im Onlineshop, in einer der Geschäftsstellen, per Telefon oder E-Mail ihre Bestellung aufgibt (nachfolgend «Kaufvertrag» genannt). Für Produkte und Dienstleistungen, welche ein Dritter anbietet, kommt der Vertrag unmittelbar zwischen dem Dritten und der Kundschaft zustande. Die Import-Butler AG ist in diesem Fall stets nur als Vermittlerin und Dienstleisterin für den Dritten tätig, wird aber selber nicht zum Vertragspartner der Kundschaft.
4 Lieferung / Abholung
Wenn nicht anders vereinbart, wird der Kunde nach Erfüllung aller vertraglich vereinbarten Dienstleistungen telefonisch oder schriftlich informiert und kann sein Fahrzeug oder Gefährt an der ihm mitgeteilten Sammelstelle der Import-Butler AG abholen. Wünscht der Kunde eine Lieferung seines Fahrzeugs oder Gefährts an eine andere Adresse, muss dies separat vereinbart werden und der Kunde trägt die entstehenden Zusatzkosten. Die Lieferadresse muss in der Schweiz oder in Liechtenstein sein und per LKW gut erreichbar sein. Ist dies nicht der Fall, trägt der Kunde allfällige Zusatzkosten. Bei Anlieferung muss der Kunde zwecks Übergabe vor Ort sein. Nimmt der Kunde die bestellten Produkte am vereinbarten oder angezeigten Liefertermin nicht entgegen, kann die Import-Butler AG das Produkt auf Kosten des Kunden wieder zurück an eine Sammelstelle der Import-Butler AG bringen. Eine erneute Lieferung ist unabhängig von der ersten Lieferung wieder kostenpflichtig.
5 Prüfpflicht
Der Kunde hat Fahrzeuge, für die er Dienstleistungen der Import-Butler AG in Anspruch nimmt, vorderhand zu prüfen, allfällige Schäden zu dokumentieren und diese Schäden der Import-Butler AG mit Auftragserteilung zu melden. Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen. Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind innert 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Abholung respektive Zustellung zu melden. Ein Fahrzeug mit einem potenziellen Lieferschaden darf nicht in Betrieb genommen werden.
6 Gewährleistung
6.1 Grundbestimmungen Die Import-Butler AG übernimmt während zwei Jahren nach der Lieferung bzw. Abholung durch den Kunden die Garantie auf die Mängelfreiheit der geleisteten Dienstleistung bzw. des bestellten Produktes. Dies betrifft explizit die bei der Import-Butler AG bestellten Produkte und Dienstleistungen, nicht etwaige Fahrzeuge, an denen eine oder mehrere Dienstleistungen erbracht wurden. Die Garantiedauer läuft ungeachtet der Erbringung allfälliger Garantieleistungen weiter. Die Import-Butler AG kann die Garantie wahlweise durch – kostenlose Reparatur (ursprüngliche Garantiefrist läuft auf gesamtem Produkt weiter); – teilweisen oder vollständigen Ersatz durch ein gleichwertiges gebrauchtes/repariertes Produkt; – Ersatz durch ein neues Produkt; – Gutschrift zum Tagespreis (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung); oder – Minderung erbringen. Verschleissteile wie insbesondere Batterien, Akkus, Netzkabel, Adapter, Leuchtmittel sowie Softwareprobleme sind ausgenommen. Im Übrigen gelten die Haftungsausschlüsse gemäss Ziffer 7.
7 Haftung und Haftungsausschlüsse
7.1 Haftung Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet die Import-Butler AG in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen der Import-Butler AG oder Subunternehmer, sei dies vertraglich oder ausservertraglich. Im Übrigen lehnen die Import-Butler AG bzw. Subunternehmer die Haftung bei Vorliegen höherer Gewalt, insbesondere Elementar- und Feuchtigkeitsschäden usw., ab, welche nicht durch die Import-Butler AG zu vertreten sind. 7.2 Haftungsbeschränkungen Die Import-Butler AG schliesst uneingeschränkt jede Haftung für Verluste bzw. Schäden irgendwelcher Art aus – sei es für direkte, indirekte oder Folgeschäden – die sich aus der Benützung der bzw. des Zugriffs auf die Websites der Import-Butler AG oder aus Links zu Websites Dritter ergeben sollten. Die Import-Butler AG garantiert nicht, dass die einzelnen Teile ihrer Website fehlerlos funktionieren. Zudem lehnt die Import-Butler AG jede Haftung für die Manipulationen am EDV-System des Internet-Benutzers durch Unbefugte ab.
8 Zahlungen
8.1 Allgemeines Zahlungen müssen in der Währung der Rechnung geleistet werden. Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Bei Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-)Abzug zu begleichen. 8.2 Zahlungsverzug Kommt die Kundschaft ihren Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft der Import-Butler AG unter irgendeinem Titel schuldet, sofort fällig und die Import-Butler AG kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen einstellen. Die Import-Butler AG erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 50.–. Bei erfolgloser Mahnung können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von 15 % auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
9 Änderungen der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann die Import-Butler AG nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebsentschädigung von 20 % des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 120.–, in Rechnung stellen. Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss gemäss Kapitel 3 eine (Teil-)Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend telefonisch oder per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
10 CO2 Abtretung
Die Import-Butler AG arbeitet mit der CO2 Börse AG zusammen, die einen beim BFE registrierten CO2-Pool verwaltet und CO2-Abtretungen von Neufahrzeugen kauft und verkauft. Damit die Abtretung des CO2 eines Fahrzeuges in einen Pool gültig ist, muss das Fahrzeug im selben Jahr, in dem es abgetreten wurde, bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt zugelassen werden und während eines Jahres zugelassen bleiben. Der Kunde verpflichtet sich, die abgetretenen Fahrzeuge in derselben Kategorie, die er beim Kauf oder Verkauf angegeben hat (N1, M1, etc.), und im selben Jahr, in dem die Abtretung stattfindet, bei einem Schweizer Strassenverkehrsamt zuzulassen und während eines Jahres nicht abzumelden. Sollte das Bundesamt für Energie die Abtretung aufgrund von Nicht-Registrierung oder zu früher Abmeldung als nichtig erklären, kann die Abtretung nicht rückgängig gemacht werden und es gelten folgende Regeln: – Hat die Import-Butler AG eine Gutschrift für CO2 ausgestellt, muss der Kunde den gutgeschriebenen Betrag zurückbezahlen. – Hat die Import-Butler AG eine Rechnung für die Abtretung eines Fahrzeugs erstellt, stellt die Import-Butler AG jedes Jahr, in dem das Fahrzeug nicht zugelassen wurde, eine erneute Rechnung für die in dem Jahr aufgrund von Gewicht und Ausstoss neu berechnete Menge CO2 zum gleichen Grammpreis aus, bis das Fahrzeug eingelöst wurde.
11 Weitere Bestimmungen
11.1 Teilungültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt. 11.2 Gerichtsstand und anwendbares Recht Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Import-Butler AG und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar. Winterthur ist ausschliesslicher Gerichtsstand. 11.3 Urheberrechtlicher Hinweis Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei der Import-Butler AG. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung ist untersagt und nur mit der ausdrücklichen und schriftlichen Genehmigung der Import-Butler AG zulässig. Bei einem Verstoss gegen diese Vorgabe behält sich die Import-Butler AG sämtliche rechtlichen Schritte vor.
